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Legionellen im Trinkwasser
Was sind Legionellen?
Legionellen sind stäbchenförmige gramnegative, nicht sporenbildende Bakterien. Nach einem Veteranentreffen pensionierter Legionäre in Philadelphia im Jahr 1976 wurde das Bakterium entdeckt, nachdem mehrere Legionäredurch die Hotellüftungsanlage erkrankt sind. Legionellen sind in unserer Umwelt im Wasser weit verbreitet (ubiquitär) und vermehren sich bei Temperaturen zwischen 25 °C und 50 °C. Die menschliche Körpertemperatur liegt dabei genau im optimalen Bereich. In Warmwassersystemen erfolgt die Vermehrung hauptsächlich in Biofilmen (Rohrwand-Belag). Dort leben sie in und von Mikroorganismen (z.B. Amöben). Dieser Umstand führt dazu, dass sie durch chemische Desinfektionsmaßnahmen (z.B. durch Zugabe von Chlordioxid) kaum erfasst und damit abgetötet werden. Damit bleibt für die Bekämpfung, neben der Vermeidung der temperatur- und stagnationsabhängigen Idealbedingungen im Regelbetrieb, oft nur die thermische Desinfektion als Akutmaßnahme.
Wieso sind Legionellen im Trinkwasser eine Gefahr?
Obwohl das Problem seit 1976 bekannt ist, kommt es aktuell in Deutschland, (auch wenn derzeit der Fokus der Öffentlichkeit hauptsächlich auf die Corona-Pandemie gerichtet ist), noch zu zahlreichen legionellenbedingten Todesfällen. Häufige Infektionsquelle ist dabei immer noch die Verneblung von mit Legionellen belasteten Wässern aus Trinkwasserhausinstallationen und Badewasserkreisläufen. Die dadurch, nicht nur bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem, ausgelöste Legionellose (Lungenentzündung), nimmt oft einen schweren Krankheitsverlauf.
Der Infektionsweg von mit Legionellen belasteten Wassers erfolgt ausschließlich über das Einatmen des Aerosols. Das heißt, dieses Wasser könnte von gesunden Menschen getrunken werden, insofern es hinsichtlich anderer chemischer und mikrobiologischer Parameter den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entspricht.
Was ist Legionellose?
Legionellose eine bakterielle Atemwegserkrankung in verschiedenen Ausprägungen:
• Pontiac-Fieber ohne Pneumonie
• Legionärskrankheit (spezielle Lungenentzündung)
• selten Wund-, Atemwegs- und Nierenbeckenentzündungen
Die Infektion ist durch den Kontakt mit Leitungswasser möglich, wenn die Legionellen in die tiefen Lungenabschnitte gelangen. Das Einatmen des bakterienhaltigen Wassers als Aerosol (Tropfengröße 2 - 5 μm) kann zur Erkrankung führen. Dabei führt aber nicht jeder Kontakt zu einer Gesundheitsgefährdung. Das Trinken von legionellenhaltigem Wasser stellt für Personen mit intaktem Immunsystem selten eine Gesundheitsgefahr dar.
Gesetzliche Grundlagen:
Nach § 2 der Trinkwasserverordnung - TrinkwV handelt es sich bei Trinkwasser-Hausinstallationen um Gebäudewasserversorgungsanlagen nach 2. e): „Anlagen, aus denen aus einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage übernommenes Trinkwasser über eine Trinkwasserinstallation an Verbraucher abgegeben wird.“ Das Trinkwasser, welches aus dieser Trinkwasser-Hausinstallation durch den Unternehmer oder sonstigen Inhaber der Trinkwasserinstallation abgegeben wird, muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch keine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintritt. Es müssen mindestens die a.a.R.d.T. eingehalten werden. Allgemeine Anforderungen (§ 5 Trinkwasserverordnung): Die Anforderungen nach § 37 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes an die Beschaffenheit von Trinkwasser gelten als erfüllt, 1. wenn bei der Trinkwassergewinnung, der Trinkwasseraufbereitung und der Trinkwasserverteilung einschließlich der Wasserspeicherung mindestens die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden, 2. das Trinkwasser den Anforderungen der §§ 6 bis 9 entspricht 3. und es rein und genusstauglich ist.
In öffentlichen und gewerblichen Großanlagen zur Trinkwassererwärmung, in welchen es zur Vernebelung des erwärmten Trinkwassers kommt, muss durch regelmäßige, systemische Untersuchungen die Einhaltung des technischen Maßnahmewert (TMW) überprüft werden.
Werden bei einer solchen Untersuchung Überschreitungen des TMW festgestellt, so sind nach § 51 TrinkwV die Durchführung von Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen, die Erstellung einer schriftlichen Risikoabschätzung, sowie die Ergreifung von Maßnahmen vorgeschrieben. Die Anforderungen an diese Risikoabschätzung richten sich nach der Empfehlung des Umweltbundesamts „Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse gemäß Trinkwasserverordnung Maßnahmen bei Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen“ vom Dezember 2012 (Bundesgesundheitsblatt 2023 S. 188).